Diese zwei Vorsorgeeinrichtungen gelten als berufliche Vorsorgeeinrichtungen gemäss dem Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG). Die Stiftung und der Fonds kümmern sich um die berufliche Vorsorge der Angestellten der EFG SA und der angeschlossen Gesellschaften.
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